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Viele stellen sich die Frage, wer für sie im Ernstfall (Unfall, Krankheit, Alter...) die Entscheidungen treffen soll überhaupt nicht. Diese Frage wird gern verdrängt oder auf "später" hinausgeschoben. Das Problem: Niemand kann sicher davor sein, vielleicht schon morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn spricht. Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall einen Betreuer oder eine Betreuerin zur gesetzlichen Vertretung bestellen... Fragen, über die man sich Gedanken machen sollte sind unter anderem: - Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
- Wer handelt und entscheidet für mich?
- Wer verwaltet mein Vermögen?
- Wer sucht für mich einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim?
- Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
- Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
- ...
In solchen Fällen ist es ratsam, sich durch eine Vollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder eine Patientenverfügung abzusichern, indem man eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmt, die bereit ist/sind, für sie im Bedarfsfall zu handeln.
Unsere MitarbeiterInnen werden häufig nach solchen Patientenverfügungen gefragt und können jetzt noch kompetenter Auskunft geben! - Außerdem ist im GesprächsLaden die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung (herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) zum Selbstkostenpreis von 3,90.- Euro erhältlich. Diese Broschüre enthält alle wichtigen Informationen und Vorlagen. Das neue Gesetz zur Patientenverfügung ist darin eingearbeitet!
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